Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren / Jugendgerichtshilfe

Wenn junge Menschen auf das falsche Gleis geraten, unter­stützt die Jugend­ge­richts­hilfe – Foto: plqml auf unsplash.com

Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren in Schwerin

Seit 2008 gibt es in Schwerin im Bereich der Jugend­ge­richts­hilfe eine enge, auch räumliche, Koope­ration zwischen Landes­haupt­stadt Schwerin und der Sozial-Diako­nische Arbeit – Evange­lische Jugend. 

In diesem Modell werden Erfah­rungen und Ressourcen des kommu­nalen und freien Trägers der Jugend­hilfe gebündelt und die Arbeit der Jugend­ge­richts­hilfe gestärkt.

Der öffent­liche Träger bringt seine langjäh­rigen Erfahrung bei der Umsetzung und Erfüllung der Aufgaben der Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren im Sinne des SGB VIII und des Jugend­ge­richts-Gesetz ein. Die Sozial-Diako­nische Arbeit – Evange­lische Jugend stellt Ressourcen, wie die integrierte Beratungs­stelle, die Opfer­be­ra­tungs­stelle und die jahre­lange Erfahrung der Mitar­beiter in der Durch­führung von Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugend­ge­richts-Gesetz zur Verfügung.

Die Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren // Jugend­ge­richts­hilfe hat den Auftrag der sozial­päd­ago­gi­schen Begleitung von Jugend­lichen und Heran­wach­senden bis 21 Jahre im Jugend­straf­ver­fahren. Sie bringt die sozialen Umstände in der Entwicklung und die aktuelle Lebens­si­tuation der jungen Straf­täter vor den Jugend­ge­richten zur Sprache. Dieses hilft dem Richter angemessen zu urteilen, Sanktionen und Unter­stüt­zungs­an­gebote festzulegen.

Kontakt

Landes­haupt­stadt Schwerin
Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren // Jugend­ge­richts­hilfe Schwerin
Am Packhhof 2–6
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 545 0

Büro Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren // Jugend­ge­richts­hilfe Schwerin
Moritz-Wiggers-Str. 4
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 521 94 01/02 sowie 0385 – 51 19 686
Fax: 0385 – 55 58 58 56