Hort
Hort
Ein Schulhort, Kinderhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland überwiegend eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können. Solche Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.
Die Betreuungszeit erstreckt sich von Ende des Schulunterrichtes bis ca. 16:00 Uhr und zum Teil länger. Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Einige Einrichtungen bieten bereits vor Beginn des Schultages eine Frühbetreuung an, in der die Kinder frühstücken können, und ggf. zur Schule gebracht werden. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in separaten Einrichtungen betrieben werden. Einige Horte haben auch über die Schulferien geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an.
Ansprüche auf Hortbetreuung ergeben sich aus § 22 Abs. 2 SGB VIII. Für die Gewährung von Ansprüchen und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten Bundesländern Deutschlands die örtlichen Jugendämter zuständig. Die Personensorgeberechtigten (Eltern) zahlen in der Regel Elternbeiträge für die Hortbetreuung.In jedem Fall aber soll die räumliche und fachliche Verbindung zwischen Schule und Hort verstärkt werden. Der Personalschlüssel ist je nach Bundesland verschieden.