Jugendgerichtshilfe Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin
Am Packhhof 2-6
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 545 0

Moritz-Wiggers-Str. 4
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 521 94 01/02

Jugendgerichtshilfe

 

Jugendgerichtshilfe der Stadt Schwerin
Kooperationsprojekt der Landeshauptstadt Schwerin und der Evangelischen Jugend

Seit Januar 2008 gibt es in Schwerin im Bereich der Jugendgerichtshilfe eine enge, auch räumliche, Kooperation zwischen dem kommunalen und einem freien Träger der Jugendhilfe.

In diesem Modell werden Erfahrungen und Ressourcen von Landeshauptstadt und Evangelischer Jugend Schwerin gebündelt und die Arbeit der Jugendgerichtshilfe gestärkt.

Der öffentliche Träger bringt seine mehr als 16-jährige Erfahrung bei der Umsetzung und Erfüllung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe im Sinne des SGB VIII und des JGG (Jugendgerichts-Gesetz) ein. Die Evangelische Jugend Schwerin stellt Ressourcen, wie die integrierte Beratungsstelle, die Opferberatungsstelle und die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter in der Durchführung von Ambulanten Maßnahmen nach dem JGG, zur Verfügung.

Die Jugendgerichtshilfe hat den Auftrag der sozialpädagogischen Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre im Jugendstrafverfahren. Sie bringt die sozialen Umstände in der Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation der jungen Straftäter vor den Jugendgerichten zur Sprache. Dieses hilft dem Richter angemessen zu urteilen, Sanktionen und Unterstützungsangebote festzulegen.

Ihre Ansprechpartner:

19053 Schwerin, Moritz-Wiggers-Str. 4 / 1.OG

Frau H. Sellnies

Telefon: Schwerin 52 19 401

E-Mail: h.sellnies@ej-sn.de

Herr P. Schultz

Telefon: Schwerin 52 19 402

E-Mail: p.schultz@ej-sn.de

Frau S. Streuer

Telefon: Schwerin 51 19 686

E-Mail: s.streuer@ej-sn.de

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