Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung
Entsprechend § 27 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz bieten wir Unterstützung durch folgende Hilfeformen:
- Soziale Gruppenarbeit mit Kindern
- Erziehungsbeistandschaft für Kinder und Jugendliche
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Betreutes Einzelwohnen Jugendlicher
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung zur sozialen Re-Integration
Zur Beratung stehen zur Verfügung:
in Schwerin, Wismarsche Straße 148
Frau Witte, Frau Bütow, Herr Layer, Frau Andrees, Herr Giercke, Frau Rütze, Herr Olschewski
in Schwerin, Dr.-Külz-Str. 3
Herr Widrat, Herr Hempel